Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7067
BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09 (https://dejure.org/2011,7067)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2011 - 8 AZR 413/09 (https://dejure.org/2011,7067)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 8 AZR 413/09 (https://dejure.org/2011,7067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • openjur.de

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch; Verwirkung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Das Widerspruchsrecht eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang kann verwirkt sein wegen eines mit dem Betriebserwerber geschlossenen Aufhebungsvertrages oder einer hingenommenen Kündigung; Umstandsmoment der Verwirkung des Widerspruchrechts bei Betriebsübergang trotz ...

  • rewis.io

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 613a
    Umstandsmoment der Verwirkung des Widerspruchrechts bei Betriebsübergang trotz fehlerhafter Unterrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Die Unterrichtung der Klägerin durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302 zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen) .

    Daher war deren Widerspruch im Juni 2005 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (st. Rspr., vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - aaO) .

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) .

    Es müssen besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) .

    Als ein Umstand, der möglicherweise das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigt, kann es nämlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .

    Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (st. Rspr.: Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Es müssen besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) .

    Vielmehr ist immer darauf abzustellen, ob der Verpflichtete aufgrund des Zeitablaufes, in dem der Berechtigte sein Recht nicht ausgeübt hat, und den Umständen des Einzelfalles, zu denen auch die Nichtkenntnis des Berechtigten von den für die Geltendmachung seines Rechts bedeutsamen Tatsachen gehört, darauf vertrauen durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) .

    Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht zunächst an, dass allein die widerspruchslose Weiterarbeit der Klägerin bei der Betriebserwerberin noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts der nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Arbeitnehmerin begründet (vgl. Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) .

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 24. Juli 2008 (- 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) ausdrücklich darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung "widerspruchslos" hingenommen hat und weiter ausgeführt: "... und dass der Kläger diese Kündigung weder mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen noch in sonstiger Weise die Unwirksamkeit der Kündigung gegenüber der Beklagten (sc. Betriebsveräußerer) oder der A. Germany GmbH (sc. Betriebserwerber) geltend gemacht hat, ...".

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Die Unterrichtung der Klägerin durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302 zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen) .

    Daher war deren Widerspruch im Juni 2005 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (st. Rspr., vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - aaO) .

    Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (st. Rspr.: Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) .

    Wie der Senat am 15. Februar 2007 (- 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) entschieden hat, ist die Länge des Zeitablaufes in Wechselwirkung zu dem ebenfalls erforderlichen Umstandsmoment zu setzen, was zur Folge hat, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers möglicherweise erst nach einer längeren Untätigkeit verwirken können.

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 530/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Die Unterrichtung der Klägerin durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302 zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen) .

    Daher war deren Widerspruch im Juni 2005 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (st. Rspr., vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO und 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - aaO) .

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Damit könnte in der erforderlichen Gesamtschau mit einem gegebenen Umstandsmoment das so genannte Zeitmoment erfüllt sein (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368 und 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -) .

    Als ein Umstand, der möglicherweise das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigt, kann es nämlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Damit könnte in der erforderlichen Gesamtschau mit einem gegebenen Umstandsmoment das so genannte Zeitmoment erfüllt sein (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368 und 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -) .

    Als ein Umstand, der möglicherweise das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigt, kann es nämlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Als ein Umstand, der möglicherweise das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigt, kann es nämlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Gericht der Tatsacheninstanz alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - AR-Blattei-ES 1100 Nr. 38; abweichend zur Prozessverwirkung: BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1) .
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09
    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 152/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 443/07

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. dazu BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 413/09 - Rn. 29) ist allerdings auch einzubeziehen, dass der Gesetzgeber mit § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG und §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG deutlich gemacht hat, dass ein Arbeitgeber vor Ablauf der darin für die nachträgliche Zulassung geregelten Höchstfrist von sechs Monaten regelmäßig nicht damit rechnen kann, keiner Bestandsschutzstreitigkeit mehr ausgesetzt zu werden (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 15, BAGE 137, 113) .
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Die nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche Gesamtbetrachtung (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 413/09 - Rn. 29) hat das Landearbeitsgericht angestellt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

    Für die Erfüllung des Umstandsmomentes kommt es darauf an, wie das Verhalten des Gläubigers vom Schuldner aufgefasst werden darf (vgl. z. B. BAG, 03.08.2008, 5 AZR 62/08, AP Nr. 42 zu § 307 BGB; BAG, 20.04.2010, 3 AZR 225/08, NZA 2010, 883 und BAG, 24.02.2011, 8 AZR 413/09, AP Nr. 396 zu § 613 a BGB).

    Dies gilt ausnahmsweise deshalb, weil das Gesetz im unmittelbaren Verhältnis zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber eine gemeinsame Verpflichtung und Berechtigung beider aus dem Arbeitsverhältnis vorsieht (vgl. BAG, 24.02.2011, 8 AZR 413/09 a. a. O.).

  • LAG Köln, 12.10.2011 - 9 Sa 1459/10

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - ratierliche Kürzung - Verwirkung

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, das ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97, NZA 1998, 374; zuletzt BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 8 AZR 413/09 - ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11

    Keine Klagefrist für die Kündigungsschutzklage im Berufsausbildungsverhältnis bei

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 413/09).
  • LAG Köln, 25.11.2011 - 4 Sa 1258/10

    Berichtigung einer Rentenberechnung durch Arbeitgeberin; unbegründete

    Ferner ist erforderlich, dass das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derartig überwiegen muss, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. z. B. BAG 06.11.1997 - 2 AZR 162/97; 24.02.2011 - 8 AZR 413/09).
  • LAG Köln, 03.08.2011 - 3 Sa 1301/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97, NZA 1998, 374; zuletzt BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 8 AZR 413/09 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2011 - 7 Sa 677/11

    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsbericht mit Urteil vom 24.02.2011, 8 AZR 413/09, das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 27.05.2009 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1357/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97, NZA 1998, 374; zuletzt BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 8 AZR 413/09).
  • LAG Köln, 25.01.2012 - 8 Sa 1080/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Kündigung außerordentlich hilfsweise

    Dabei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, das ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 162/97 -, NZA 1998, 374; zuletzt BAG Urteil vom 24.02.2011 - 8 AZR 413/09 -).
  • LAG Köln, 12.10.2011 - 8 Sa 1458/10

    Korrekte Berechnung des Betriebsrentenanspruchs; Rechtsanspruch aus vertraglicher

  • ArbG Köln, 12.07.2011 - 14 Ca 779/11

    Einstandspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung für Ansprüche

  • ArbG Bonn, 14.11.2013 - 3 Ca 1945/13

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung durch Hinnahme eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht